Hinweisgeberschutzgesetz

Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) regelt der Gesetzgeber den Schutz hinweisgebender Personen. Auch sonstige von einer Meldung betroffene Personen sollen gestärkt werden. Im Rahmen der Vorgaben dieses Gesetzes soll sichergestellt werden, dass ihnen keine Benachteiligungen drohen.

Die Firmengruppe Riedel Bau legt großen Wert auf den Schutz aller Mitarbeitenden und Geschäftspartner. Unter folgender E-Mail und Telefonnummer haben Sie die Möglichkeit, Missstände und Verstöße gegen geltendes Recht, Vorschriften, Verordnungen sowie gegen interne Arbeitsanweisungen und Prozesse zu melden.

Meldefähige Verstöße können beispielsweise Diebstahl, Betrug, Korruption, Verrat von Geschäftsgeheimnissen, Geldwäsche, Illegale Beschäftigung, Buchhaltungsbetrug, Umweltschädigung, Missachtung von Sicherheitsvorschriften sein. Verstöße in diesen Bereichen gefährden die Gesundheit von Mitarbeitenden und sonstigen Betroffenen, haben oft großen wirtschaftlichen Schaden und einen damit einhergehenden Imageverlust zur Folge. Unterstützen Sie uns aktiv bei der Präventionsarbeit mit Ihrer Meldung:

E-Mail:
Telefon: 09721 676-345
Terminabsprache mit den beauftragten Personen unter 09721 676-345.

Die der Meldestelle übermittelten Kontakt- und Meldedaten werden streng vertraulich und gewissenhaft behandelt und gespeichert. Nach der Bearbeitung werden die Daten gemäß den gesetzlichen Vorgaben gelöscht.

Die meldenden Personen bleiben vor jeglichen Repressalien geschützt.

Die Möglichkeit zur Meldung von Hinweisen steht nicht nur unseren Mitarbeitenden, sondern auch unseren Geschäftspartnern und Kunden, deren Erfüllungsgehilfen sowie unseren Lieferanten und Dritten frei.

Nach Meldung eines Hinweises erhalten Sie nach spätestens sieben Tagen eine Eingangsbestätigung von der Meldestelle.
Bei stichhaltigen Verstößen werden Sie innerhalb der gesetzlichen Frist über eingeleitete Maßnahmen unterrichtet.